Pflichtexemplare, Malbücher und die Deutsche Nationalbibliothek
skip to Article →Unterliegen Malbücher Ablieferungspflicht?
Nachdem ich meine ersten beiden Malbücher über CreateSpace veröffentlichte, stand die Auslieferung der Pflichtexemplare an die Bayerische Staatsbibliothek (ich bin in Bayern ansässig) sowie an die Deutsche Nationalbibliothek (Bayern liegt in Deutschland).
Nach einiger Recherche stellte ich fest, dass die Malbücher bei der Bayerischen Staatsbibliothek einer Ausnahme unterliegen und somit nicht abgeliefert werden müssen.
Auf eine Nachfrage bei der Deutschen Nationalbibliothek (dnb) erhielt ich eine sehr nette Auskunft, dass die dnb hier ähnlich verhält: Solange es sich um ein Werk handelt, das erst durch die Bearbeitung (durch den Leser) seinen Wert erhält, ist es nicht ablieferungspflichtig.
Das trifft naturgemäß auf ein Malbuch zu. Allerdings lag bei mir der Fall ein wenig anders: Ich wollte meine Leser (ok, der Begriff ist an dieser Stelle wirklich blöd, doch was soll ich sonst sagen, Ausmaler etwa?) aktiv einbeziehen. Ich wollte, dass sie mein Malbuch zu ihrem ganz persönlichen Tagebuch machen, dass sie ihr ganz persönliches Art Journal erschaffen. Aus diesem Grund stellte ich jedem Ausmalbild eine persönliche Frage gegenüber, die man durch ein Bild, eine Zeichnung oder einen einfachen Text für sich beantworten konnte.
Ändert das etwas an der Ablieferungspflicht? Nein, denn es handelt sich um kurze Fragen, die ebenfalls erst durch ihre Bearbeitung ihren Wert erhalten.
Anders sähe es jedoch aus, wenn ich meinen Ausmalbildern ein Zitat oder ein Gedicht oder sonst etwas gegenüber stellen würde, das einen eigenen Wert besitzt.
Wichtig in all dem Zusammenhang: Es geht um den Wert des Werkes bzw wann dieser ensteht (so habe ich es zumindest verstanden). Bei den Illustrationen der Kinderbücher, die zudem noch von einem (auch kurzem) Text begleitet werden, besteht der Wert in der Illustration (bzw dem Text) an sich. Also ablieferungspflichtig.
Bei einem Malbuch bzw Tagebuch besteht der Wert des Werkes darin, dass der Leser das Buch verändert. Also nicht ablieferungspflichtig.
Und jetzt fragen Sie mich bitte nicht, wie es mit den Büchern aus der „Mach dieses Buch fertig“-Reihe aussieht. Danach habe ich nämlich nicht gefragt ;).
Veröffentlichung auf mehreren Plattformen (nicht nur Malbücher)
Damit war ich mit meinen Fragen aber noch nicht zu Ende. Bisher existieren meine Art Journal Malbücher nur auf Amazon, da ich mit dem Selfpublishing im Print-Bereich erst meine Erfahrungen sammeln wollte.
Als Nächstes plane ich jedoch, die Malbücher über BoD zu veröffentlichen, um sie auch auf anderen Plattformen verfügbar zu machen.
Warum nicht gleich BoD fragen Sie mich? Ganz einfach: Bei Amazon-Verkäufen der CreateSpace-Exemplare bekomme ich höhere Tantiemen als bei den Verkäufen der BoD-Exemplare.
Klar, es wären immer noch Malbücher, also nicht ablieferungspflichtig. Allerdings habe ich gerade einen Roman beendet und plane, diesen demnächst sowohl als Epub/Mobi- als auch als Print-Ausgaben über KDP, tolino media, CreateSpace und BoD zu veröffentlichen. Ein Roman fällt aber eindeutig unter die Abgabepflicht.
Also, wie sieht es mit Pflichtexemplaren aus, wenn ein Manuskript auf mehreren Plattformen veröffentlicht wird? Es geht dabei nicht nur um unterschiedliche Print- sondern auch Ebook-Ausgaben, denn auch bei den Ebooks kann ein Manuskript über verschiedene Plattformen (KDP, tolino media aber auch BoD, Epubli etc) veröffentlicht werden.
Sind wir als Autoren verpflichtet, Pflichtexemplare für jede dieser Ausgaben abzuliefern? Die definitive Antwort lautet Jein.
Was will ich damit sagen? Nach der freundlichen Auskunft der dnb geht es darum, wer der Verleger dieser Ausgaben ist. Geben Sie all diese Bücher als Selfpublisher heraus, sind Sie der alleinige Verleger, somit zählt das als eine Ausgabe (im Sinne der Pflichtexemplare), weshalb Sie nur einmal Ihre Pflichtexemplare abliefern müssen.
Aber Achtung! BoD ist z.B. ein Hybrid, der schon mal als Verlag auftreten kann. Wenn Sie in diesem Fall parallel dazu über CreateSpace veröffentlicht haben, würde es sich um zwei Verleger handeln (BoD und Sie), weshalb sowohl Sie als auch BoD ablieferungspflichtig wären (für die jeweilige Ausgabe). Wobei zwischen dnb und BoD ein Abkommen existiert, dass sie ihre Pflichtexemplare zunächst in elektronischer Form abliefern, da es nicht immer sicher ist, ob die betreffende Ausgabe überhaupt die magische Grenze von 25 verkauften/gedruckten Exemplaren (die Grenze, aber der die Ablieferungspflicht für eine Auflage greift) jemals erreicht wird. Erst wenn diese Grenze überschritten wurde, müssen bei einer Print-Ausgabe die Bücher auch in physischer Form nachgereicht werden.
Fazit
Eine Warnung vorweg: Ich bin weder eine Rechtsanwältin noch kenne ich mich in- und auswendig mit den jeweiligen Gesetzen oder Verordnungen aus. Meine Anfragen bezogen sich auch ausdrücklich nur auf Malbücher sowie die Veröffentlichung eines Buchs auf unterschiedlichen Plattformen. Bitte erkundigen Sie sich gegebenenfalls selbst für Ihren speziellen Fall.
Für mich stellt sich also die derzeitige Rechtslage so dar:
- Das Werk (Buch) an sich besitzt eigenen Wert (Romane, illustrierte Bücher mit eigenständigem Text und oder Zitaten, Sachbücher etc.) → abgabepflichtig
- Das Werk (Buch) erlangt erst durch die Mitarbeit des Lesers ihren Wert (Malbücher mit oder ohne Fragestellungen, Tagebücher ohne Zitate) bekommen → nicht abgabepflichtig
- Das Werk erscheint auf mehreren Plattformen (als Ebook oder Print, z.B. auf CreateSpace, BoD, Epubli, KDP, tolino media) mit Ihnen als alleinigem Verleger → Pflichtabgabe nur einmal fällig
- Das Werk erscheint auf mehreren Plattformen und unter unterschiedlichen Verlegern → jeder Verleger ist abgabepflichtig
- Voraussichtliche Auflagegröße von unter 25 Exemplaren → Ablieferung in elektronischer Form möglich (zumindest bei dnb)
- Auflagegröße übersteigt (nachträglich) 25 Exemplare → Pflichtexemplare werden in physikalischer Form nachgereicht.
Wie bereits oben erwähnt: Verlassen Sie sich nicht auf meine Angaben. Überprüfen Sie immer alles selbst, um nicht regresspflichtig zu werden.
Fällt Ihnen noch etwas ein, worauf man als Selfpublisher achten sollte? Dann hinterlassen Sie bitte einen Kommentar. Nicht nur ich werde mich darüber freuen. Auch andere Autoren und Selfpublisher könnten von Ihrem Wissen profitieren.
Ihre
Mira Alexander
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